Für Eltern bedeutet dies weiterhin eine enorme Belastung, da Sie Sie Ihre Kinder weiterhin überwiegend zu Hause betreuen müssen und der Unterricht für die meisten Schüler weiterhin als Distanzunterricht im Online-Format von zu Hause aus stattfindet.
Bundesländer entscheiden unterschiedlich über Öffnungen und Lockerungen
Im Rahmen ihrer Kultushoheit können die Länder über die Schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung der Betreuung in Kindertageseinrichtungen selbst entscheiden. So kehren beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Schüler der Grundschule ab dem 22.02.2021 zum Wechselunterricht zwischen Präsenz- und Distanzunterricht zurück. Wenn Sie mehr über die Regelungen in Ihrem Bundesland erfahren möchten, melden Sie sich gern jederzeit bei uns.
Verlängerung von Sonderregelungen zur Entlastung von Familien
Um Familien in der Corona-Krise weiterhin zu entlasten, hat der Bundestag die Corona-Sonderregelungen nochmal verlängert.
Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen
- ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
- Sonderregelungen beim Bezug von Familienleistungen u.a. Kinderbonus.
- Anpassung des Elterngeldes.
Wenn Sie zu den Corona-Sonderregelungen Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung und beraten Sie zu Ihren individuellen Anliegen! Mitarbeitende unserer Kundenunternehmen können uns auch direkt eine E-Mail schreiben an beratung-kinder@ buk-familienservice.de.
Ihr BUK Familienservice