Wer darf die Leistungen vom BUK Familienservice in Anspruch nehmen?

Unsere Leistungen nutzen können alle Beschäftigten unserer Kundenunternehmen, die mit uns in einer Vertragsbeziehung stehen. Unser Leistungsportfolio ist modular aufgebaut, sodass die jeweilige Nutzungsberechtigung von den gebuchten Bausteinen abhängt.

Kostet die Beratung etwas?

Die Kosten unserer Beratungsleistungen trägt das jeweilige Unternehmen für seine Beschäftigten.

 

Erfährt der Arbeitgeber von der Inanspruchnahme?

Nein. Datenschutz, Anonymität und Vertraulichkeit sind Grundlage unserer Arbeit.

Obwohl das Unternehmen die Kosten für die Beratung trägt, erfährt es zu keiner Zeit, wer die Leistungen des BUK Familienservice in Anspruch genommen hat.

Wie kann ich den BUK Familienservice erreichen?

Wir sind rund um die Uhr erreichbar über unsere kostenfreien Hotline-Nummern.

Wie stellen Sie den Schutz der Mitarbeiterdaten sicher?

Wir arbeiten DSGVO-konform und gewährleisten zu jeder Zeit den datenschutzsicheren Umgang mit Beschäftigtendaten.

Gemeinsam finden wir eine Lösung, die genau zu Ihnen passt.

Das Team des BUK Familienservice steht allen Mitarbeitenden unserer Kundenunternehmen telefonisch oder via E-Mail zur Seite. Vertrauen Sie uns, wir unterstützen gern mit unserem Fachwissen und Netzwerk.
Für eine ausführliche Beratung fordern Sie gerne einen Termin ein:
Beratungstermin vereinbaren

Neuigkeiten

Aktuelle und informative Beiträge rund um Familie und Gesundheit

Gesundheit

Woche der seelischen Gesundheit 2025

Mittwoch, 24.09.2025

2025 sind wir mit einer bewegten Pause und einem Vortrag zum Thema Mental Load bei der Woche der seelischen Gesundheit dabei.

Mehr lesen
Familie

Demenz – verstehen, begleiten, unterstützen

Montag, 22.09.2025

Wenn ein geliebter Mensch an Demenz erkrankt, verändert sich das Leben für alle Beteiligten. Gewohnte Abläufe werden schwieriger, Erinnerungen…

Mehr lesen
Gesundheit

Einführung des gemeinsamen Jahresbetrages ab 1. Juli 2025

Mittwoch, 11.06.2025

Ab dem 01.07.2025 gibt es eine Änderung bei den Pflegegeldern: der gemeinsame Jahresbetrag tritt in Kraft.

Mehr lesen