Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag bei den Pflegegeldern eingeführt. Diese Neuerung soll die Transparenz erhöhen und die Abwicklung vereinfachen.
Wichtig zu wissen ist, dass die bisherigen Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege künftig entfallen und Leistungen ab diesem Zeitpunkt im gemeinsamen Jahresbetrag enthalten sind.
Mit dem gemeinsamen Jahresbetrag stehen für die Verhinderungspflege bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Das sind 1.011 € mehr als bisher. Möglich ist das, weil die bisherige Grenze von 843 € für die Übertragung aus der Kurzzeitpflege wegfällt und beide Beträge vollständig zusammengelegt werden.
Diese Änderung bringt Vorteile wie eine klare Budgetübersicht und eine einheitliche Regelung für alle.
Falls Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Beschäftigten unser Kundenunternehmen gerne zur Verfügung!