Für das Jahr 2026 sind wichtige Verbesserungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige geplant.
Das entsprechende Gesetz (BEEP) befindet sich jedoch noch im Vermittlungsausschuss – der Start zum 01.01.2026 ist verschoben, und ein neues Datum steht noch nicht fest.
Geplante Inhalte, die für Familien besonders wichtig sind:
- Weniger Pflicht-Beratungsbesuche
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 sollen künftig nur noch zwei Beratungsbesuche pro Jahr benötigen. - Längere Weiterzahlung des Pflegegeldes
Bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten soll das Pflegegeld bis zu acht Wochen weiterlaufen – inklusive der Rentenbeiträge für die Pflegeperson. - Schnellere Abrechnung der Verhinderungspflege
Künftig soll nur noch das laufende und das vorherige Jahr abrechenbar sein. Das erleichtert eine zeitnahe und übersichtliche Nutzung. - Leichterer Zugang zu Pflegeunterstützungsgeld
In akuten Pflegesituationen sollen auch Pflegefachpersonen die notwendige Bescheinigung ausstellen dürfen – nicht mehr nur Ärztinnen oder Ärzte. - Bessere digitale Unterstützung
Pflege-Apps sollen einfacher zugelassen werden und auch für pflegende Angehörige nutzbar sein.
Sobald das Gesetz endgültig beschlossen ist, informieren wir Sie über die finalen Änderungen.
Beschäftigte unserer Kundenunternehmen mit dem Baustein Pflegeunterstützung haben zudem jederzeit die Möglichkeit, sich individuell bei uns zu wichtigen Themen aus dem Bereich Pflege beraten zu lassen.
