Familie

Auswirkungen der bundeseinheitlichen Notbremse auf den Bereich Kinderbetreuung und Elternschaft

26.04.2021

Das seit dem vergangenen Freitag geltende geänderte Infektionsschutzgesetzt regelt bundeseinheitliche Maßnahmen – auch für den Bereich Schule und Kindergarten. Welche Maßnahmen gelten, hängt individuell vom jeweiligen Inzidenzwert ab.


Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 100, bleibt es bei den Schulen beim Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht mit zwei Testungen pro Woche – in den Kindergärten bei Öffnungen mit teilweise eingeschränkten Betreuungszeiten. Auch hier soll es Testungen geben. Liegt der Inzidenzwert über 165, gibt es keinen Präsenzunterricht in den Schulen, es findet nur Distanzunterricht statt. Auch wird die Betreuung in Kindertageseinrichtungen untersagt, bei denen es aber bedarfsorientierte Notbetreuung geben kann.

Für Eltern bedeutet dies weiterhin eine enorme Belastung, da Sie Ihre Kinder immer noch teilweise zu Hause betreuen müssen, der Unterricht nur als Wechselunterricht stattfindet und es kurzfristig zu Änderungen kommen kann.

Notbetreuung in den einzelnen Bundesländern

Wer die Notbetreuung nutzen darf, wie diese in Anspruch genommen werden kann und ob es Ausnahmeregelungen für beispielsweise Abschlussklassen geben soll, entscheiden die einzelnen Bundesländer.

Exemplarisch stellen wir Ihnen hier die gültigen Regelungen und das benötigte Formular für die Notbetreuung des Landes NRW zur Verfügung:

Offizielles Schreiben des MKFFI bezüglich der Notbremse:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/offizielle_information_bundesnotbremse_220402021.pdf

Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf

Verlängerung von Sonderregelungen zur Entlastung von Familien

Um Familien in der Corona-Krise zu entlasten, gibt es Corona-Sonderregelungen, die nun teilweise nochmals erweitert wurden.

Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen

  • ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld (30 Tage).
  • Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
  • Sonderregelungen beim Bezug von Familienleistungen u.a. Kinderbonus.
  • Anpassung des Elterngeldes.

Wenn Sie zu den Corona-Sonderregelungen Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung und beraten Sie zu Ihren individuellen Anliegen! Mitarbeitende unserer Kundenunternehmen können uns auch direkt eine E-Mail schreiben an beratung-kinder@buk-familienservice.de.

Ihr BUK Familienservice

 

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982

https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html#c21118

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/unterstuetzung-fuer-familien-1738334

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen

 

Familie

Auswirkungen der bundeseinheitlichen Notbremse auf den Bereich Kinderbetreuung und Elternschaft

26.04.2021

Das seit dem vergangenen Freitag geltende geänderte Infektionsschutzgesetzt regelt bundeseinheitliche Maßnahmen – auch für den Bereich Schule und Kindergarten. Welche Maßnahmen gelten, hängt individuell vom jeweiligen Inzidenzwert ab.


Steigt die 7-Tage-Inzidenz über 100, bleibt es bei den Schulen beim Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht mit zwei Testungen pro Woche – in den Kindergärten bei Öffnungen mit teilweise eingeschränkten Betreuungszeiten. Auch hier soll es Testungen geben. Liegt der Inzidenzwert über 165, gibt es keinen Präsenzunterricht in den Schulen, es findet nur Distanzunterricht statt. Auch wird die Betreuung in Kindertageseinrichtungen untersagt, bei denen es aber bedarfsorientierte Notbetreuung geben kann.

Für Eltern bedeutet dies weiterhin eine enorme Belastung, da Sie Ihre Kinder immer noch teilweise zu Hause betreuen müssen, der Unterricht nur als Wechselunterricht stattfindet und es kurzfristig zu Änderungen kommen kann.

Notbetreuung in den einzelnen Bundesländern

Wer die Notbetreuung nutzen darf, wie diese in Anspruch genommen werden kann und ob es Ausnahmeregelungen für beispielsweise Abschlussklassen geben soll, entscheiden die einzelnen Bundesländer.

Exemplarisch stellen wir Ihnen hier die gültigen Regelungen und das benötigte Formular für die Notbetreuung des Landes NRW zur Verfügung:

Offizielles Schreiben des MKFFI bezüglich der Notbremse:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/offizielle_information_bundesnotbremse_220402021.pdf

Eigenerklärung zum Betreuungsbedarf:

https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/anlage_eigenerklaerung_betreuungsbedarf.pdf

Verlängerung von Sonderregelungen zur Entlastung von Familien

Um Familien in der Corona-Krise zu entlasten, gibt es Corona-Sonderregelungen, die nun teilweise nochmals erweitert wurden.

Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen

  • ein erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld (30 Tage).
  • Entschädigungsansprüchen nach §56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
  • Sonderregelungen beim Bezug von Familienleistungen u.a. Kinderbonus.
  • Anpassung des Elterngeldes.

Wenn Sie zu den Corona-Sonderregelungen Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung und beraten Sie zu Ihren individuellen Anliegen! Mitarbeitende unserer Kundenunternehmen können uns auch direkt eine E-Mail schreiben an beratung-kinder@buk-familienservice.de.

Ihr BUK Familienservice

 

Quellen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bundesweite-notbremse-1888982

https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/4-bevschg-faq.html#c21118

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/unterstuetzung-fuer-familien-1738334

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul-und-kitaschliessungen