Familie

Auswirkungen des verlängerten Lockdowns auf den Bereich Pflegeunterstützung

06.04.2021

Die Corona-Krise stellt besonders für pflegende Angehörige eine enorme Belastung dar. Sonderregelungen der Bundesregierung sollen pflegende Angehörige entlasten. Akute Hilfen und Unterstützungsnagebote gelten auch weiterhin für eine Pflegetätigkeit.


Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen immer noch schwer. Pflegende Angehörige benötigen weiterhin akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat der Bundestag coronabedingte Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige nochmal bis zum 30. Juni 2021 oder sogar darüber hinaus verlängert.

Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen, dass
1.    sich Arbeitnehmer bei einer akut auftretenden Pflegesituation 20 Tage freistellen lassen können,
2.    pflegende Angehörige ihre Arbeitszeiten in Bezug auf die Familienpflegezeit flexibler und kurzfristiger reduzieren können,
3.    der Entlastungsbetrag von 125€ für Personen mit Pflegegrad 1 auch für Nachbarschaftshilfen genutzt werden kann,
4.    der Sachleistungsbetrag bei dem Ausfall von einem ambulanten Pflegedienst auch durch andere Pflegepersonen genutzt werden kann,
5.    für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 60€ zur Verfügung stehen.
6.    nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr bis zum 30. September 2021 verwendet werden können.

Wenn Sie zu den Corona-Sonderregelungen Fragen haben oder Unterstützung bei der Organisation der Pflege benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Fachteams wenden.

Pflege-Begutachtung während der Corona-Pandemie

Die Besuche des Medizinischen Dienstes zur Pflegebegutachtung finden je nach Impfstatus des Pflegebedürftigen und unter Berücksichtigung des regionalen Pandemiegeschehens entweder in der Häuslichkeit oder per Telefon statt. Der Medizinische Dienst teilt Ihnen vorab den Termin und die Vorgehensweise mit.

Wir beraten Sie gerne zu der aktuellen Vorgehensweise des Medizinischen Dienstes und stellen Ihnen alle nötigen Informationen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Verfügung.

Besuche in Pflegeeinrichtungen

Der Besuch von Angehörigen ist für viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von großer Bedeutung und soll auch während der Pandemie weiterhin ermöglicht werden. Da mit diesen Besuchen jedoch eine Ansteckungsgefahr ausgeht, müssen sich die Heime an bestimmten Hygiene- und Besuchskonzepte halten. Dies kann von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Deshalb erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch in jedem Fall über die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland und nehmen Sie Kontakt zum Pflegeheim auf. Die Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, Pflegeschutzbund (BIVA) hat die Regelungen der verschiedenen Bundesländer zusammengefasst. Diese finden Sie hier:

https://www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/  

Bei Fragen zu den aktuellen Bestimmungen und Regelungen können Sie sich gerne an uns wenden.

Neues zur Corona-Schutzimpfung

  • Impfungen in Hausarztpraxen: Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen.

Weitere Informationen zu der Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
https://www.kbv.de/html/1150_51219.php.

Weiteres:

  • Für Personen im Alter von 70 bis 80 Jahren startet die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung ab dem 6. April 2021.
  • Seit dem 22. März 2021 können sich bettlägerige Personen in der eigenen Häuslichkeit impfen lassen. Dies gilt für alle Personen über 80 Jahren sowie für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5. Außerdem können bis zu zwei Kontaktpersonen mitgeimpft werden. Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Auf der Sonderseite des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen finden Sie zudem weitere Informationen rund um die Schutzimpfung sowie eine Grafik des aktuellen Impffahrplans:

https://www.mags.nrw/media/image/grafik-impffahrplan

Die Terminvereinbarung für die Corona-Schutzimpfung findet entweder telefonisch oder online statt. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Terminvereinbarung und helfen Ihnen schnellst möglichst einen Termin für Ihre Angehörigen zur Impfung zu erhalten.

 

Ihr BUK Familienservice

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Auswirkungen des verlängerten Lockdowns auf den Bereich Pflegeunterstützung

06.04.2021

Die Corona-Krise stellt besonders für pflegende Angehörige eine enorme Belastung dar. Sonderregelungen der Bundesregierung sollen pflegende Angehörige entlasten. Akute Hilfen und Unterstützungsnagebote gelten auch weiterhin für eine Pflegetätigkeit.


Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen immer noch schwer. Pflegende Angehörige benötigen weiterhin akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens hat der Bundestag coronabedingte Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige nochmal bis zum 30. Juni 2021 oder sogar darüber hinaus verlängert.

Zu diesen Unterstützungsleistungen zählen, dass
1.    sich Arbeitnehmer bei einer akut auftretenden Pflegesituation 20 Tage freistellen lassen können,
2.    pflegende Angehörige ihre Arbeitszeiten in Bezug auf die Familienpflegezeit flexibler und kurzfristiger reduzieren können,
3.    der Entlastungsbetrag von 125€ für Personen mit Pflegegrad 1 auch für Nachbarschaftshilfen genutzt werden kann,
4.    der Sachleistungsbetrag bei dem Ausfall von einem ambulanten Pflegedienst auch durch andere Pflegepersonen genutzt werden kann,
5.    für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch weiterhin bis zum 31. Dezember 2021 60€ zur Verfügung stehen.
6.    nicht genutzte Entlastungsbeträge aus dem Vorjahr bis zum 30. September 2021 verwendet werden können.

Wenn Sie zu den Corona-Sonderregelungen Fragen haben oder Unterstützung bei der Organisation der Pflege benötigen, können Sie sich jederzeit an unsere Fachteams wenden.

Pflege-Begutachtung während der Corona-Pandemie

Die Besuche des Medizinischen Dienstes zur Pflegebegutachtung finden je nach Impfstatus des Pflegebedürftigen und unter Berücksichtigung des regionalen Pandemiegeschehens entweder in der Häuslichkeit oder per Telefon statt. Der Medizinische Dienst teilt Ihnen vorab den Termin und die Vorgehensweise mit.

Wir beraten Sie gerne zu der aktuellen Vorgehensweise des Medizinischen Dienstes und stellen Ihnen alle nötigen Informationen zur Vorbereitung auf das Gespräch zur Verfügung.

Besuche in Pflegeeinrichtungen

Der Besuch von Angehörigen ist für viele Heimbewohnerinnen und Heimbewohner von großer Bedeutung und soll auch während der Pandemie weiterhin ermöglicht werden. Da mit diesen Besuchen jedoch eine Ansteckungsgefahr ausgeht, müssen sich die Heime an bestimmten Hygiene- und Besuchskonzepte halten. Dies kann von Stadt zu Stadt und von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Deshalb erkundigen Sie sich bitte vor dem Besuch in jedem Fall über die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland und nehmen Sie Kontakt zum Pflegeheim auf. Die Bundesvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, Pflegeschutzbund (BIVA) hat die Regelungen der verschiedenen Bundesländer zusammengefasst. Diese finden Sie hier:

https://www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in-alten-und-pflegeheimen-wegen-corona/  

Bei Fragen zu den aktuellen Bestimmungen und Regelungen können Sie sich gerne an uns wenden.

Neues zur Corona-Schutzimpfung

  • Impfungen in Hausarztpraxen: Ab dem 7. April starten die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 in Arztpraxen.

Weitere Informationen zu der Corona-Schutzimpfung in Arztpraxen finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
https://www.kbv.de/html/1150_51219.php.

Weiteres:

  • Für Personen im Alter von 70 bis 80 Jahren startet die Terminvergabe zur Corona-Schutzimpfung ab dem 6. April 2021.
  • Seit dem 22. März 2021 können sich bettlägerige Personen in der eigenen Häuslichkeit impfen lassen. Dies gilt für alle Personen über 80 Jahren sowie für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5. Außerdem können bis zu zwei Kontaktpersonen mitgeimpft werden. Wenn Sie dies in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Auf der Sonderseite des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen finden Sie zudem weitere Informationen rund um die Schutzimpfung sowie eine Grafik des aktuellen Impffahrplans:

https://www.mags.nrw/media/image/grafik-impffahrplan

Die Terminvereinbarung für die Corona-Schutzimpfung findet entweder telefonisch oder online statt. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Terminvereinbarung und helfen Ihnen schnellst möglichst einen Termin für Ihre Angehörigen zur Impfung zu erhalten.

 

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