Familie

Neue Elterngeld-Regelungen für Geburten ab dem 01. September 2021

14.07.2021

Für den Bezug von Elterngeld hat der Bundesrat in einer Reform neue Regelungen beschlossen. Wir informieren Sie, was sich ab dem 01.09.2021 für Eltern ändert.


Elterngeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung, die für viele Eltern einen großen Stellenwert für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat und eine berufliche Auszeit ermöglicht.  

Der Bundesrat hat nun in einer Reform neue Regelungen, Möglichkeiten und Lockerungen für den Bezug von Elterngeld beschlossen. Diese neuen Beschlüsse gelten für alle Geburten ab dem 01.09.2021.

Insgesamt soll das Elterngeld durch die Reform flexibler werden und insbesondere den Aspekt der Partnerschaftlichkeit fördern.

Im Einzelnen umfassen die Änderungen folgende Aspekte:

  • Die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit werden erweitert, indem die erlaubte Arbeitszeit während des Bezugs von Elterngeld von 30 auf 32 Stunden erhöht wird.
  • Auch der Partnerschaftsbonus, den Eltern bei paralleler Teilzeitarbeit beziehen können, kann nun mit 24-32 Wochenstunden erhalten werden. Bisher waren dies 25-30 Stunden.
  • Außerdem verändert sich die Höhe des Elterngeldes für in Teilzeit arbeitenden Eltern nicht, wenn diese Einkommensersatzleistungen beziehen (bspw. Kurzarbeitergeld).
  • Die Corona-Sonderregelungen des Partnerschaftsbonus werden bis zum 31.12.2021 verlängert. Eltern, die den Partnerschaftsbonus erhalten, aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht parallel in Teilzeit arbeiten können/konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen.
  • Eltern von Frühgeborenen werden zukünftig zusätzliche Elterngeldmonate erhalten.
  • Die gemeinsame Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird von 500.000 € auf 300.000 € im Jahr reduziert. Für alleinerziehende Eltern liegt diese Grenze weiterhin bei 250.000 €.

Neben diesen Regelungen soll die Beantragung einfacher werden, da Eltern beispielsweise nur in bestimmten Fällen nachträglich Arbeitszeitnachweise erbringen müssen.

Haben Sie Fragen zum Bezug und zu den Möglichkeiten von Elterngeld? Möchten Sie wissen, wie es für Sie und Ihre Familienplanung sinnvoll und passend geplant und genutzt werden kann?

Gerne beraten und unterstützen wir vom BUK Familienservice Sie in allen Fragen rund um das Thema Elterngeld!

Familie

Neue Elterngeld-Regelungen für Geburten ab dem 01. September 2021

14.07.2021

Für den Bezug von Elterngeld hat der Bundesrat in einer Reform neue Regelungen beschlossen. Wir informieren Sie, was sich ab dem 01.09.2021 für Eltern ändert.


Elterngeld ist eine staatliche Entgeltersatzleistung, die für viele Eltern einen großen Stellenwert für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat und eine berufliche Auszeit ermöglicht.  

Der Bundesrat hat nun in einer Reform neue Regelungen, Möglichkeiten und Lockerungen für den Bezug von Elterngeld beschlossen. Diese neuen Beschlüsse gelten für alle Geburten ab dem 01.09.2021.

Insgesamt soll das Elterngeld durch die Reform flexibler werden und insbesondere den Aspekt der Partnerschaftlichkeit fördern.

Im Einzelnen umfassen die Änderungen folgende Aspekte:

  • Die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit werden erweitert, indem die erlaubte Arbeitszeit während des Bezugs von Elterngeld von 30 auf 32 Stunden erhöht wird.
  • Auch der Partnerschaftsbonus, den Eltern bei paralleler Teilzeitarbeit beziehen können, kann nun mit 24-32 Wochenstunden erhalten werden. Bisher waren dies 25-30 Stunden.
  • Außerdem verändert sich die Höhe des Elterngeldes für in Teilzeit arbeitenden Eltern nicht, wenn diese Einkommensersatzleistungen beziehen (bspw. Kurzarbeitergeld).
  • Die Corona-Sonderregelungen des Partnerschaftsbonus werden bis zum 31.12.2021 verlängert. Eltern, die den Partnerschaftsbonus erhalten, aber aufgrund der Corona-Pandemie nicht parallel in Teilzeit arbeiten können/konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen.
  • Eltern von Frühgeborenen werden zukünftig zusätzliche Elterngeldmonate erhalten.
  • Die gemeinsame Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld wird von 500.000 € auf 300.000 € im Jahr reduziert. Für alleinerziehende Eltern liegt diese Grenze weiterhin bei 250.000 €.

Neben diesen Regelungen soll die Beantragung einfacher werden, da Eltern beispielsweise nur in bestimmten Fällen nachträglich Arbeitszeitnachweise erbringen müssen.

Haben Sie Fragen zum Bezug und zu den Möglichkeiten von Elterngeld? Möchten Sie wissen, wie es für Sie und Ihre Familienplanung sinnvoll und passend geplant und genutzt werden kann?

Gerne beraten und unterstützen wir vom BUK Familienservice Sie in allen Fragen rund um das Thema Elterngeld!